AGB
1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten, vorbehalten anderslautende Vereinbarungen zwischen den Parteien, für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen der yoveo AG und der yoveo content AG (nachfolgend «yoveo») . Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von yoveo (nachfolgend «Kunde») werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch yoveo Vertragsbestandteil. Vorliegende AGB gelten auch, wenn yoveo in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltslos erbringt. Die Agentur behält es sich vor Expresszuschläge zu verlangen wenn andere Projekte nicht im ursprünglich geplanten Zeitraum abgearbeitet werden können oder die Projektumsetzung mit ausserordentlichen Nachteinsätzen verbunden ist.
2. Offerte, Richtofferte und Vertragsschluss
2.1. Grundsätzlich werden dem Kunden vor Vertragsschluss schriftliche Offerten oder Richtofferten unterbreitet.
2.2. Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und yoveo kommen durch Annahmeerklärung der (Richt-)Offerte durch den Kunden (alternativ auch per E-Mail) und stets auf Basis vorliegender AGB zustande. yoveo ist berechtigt, vom Kunden mündlich erteilte Auftragsänderungen anzunehmen und auszuführen.
2.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass – soweit in der (Richt-)Offerte nicht explizit anders erwähnt – sämtliche in der (Richt-)Offerte von yoveo enthaltenen Termine unverbindlich sind. Als verbindlich deklarierte Termine wurden per Datum der (Richt-)Offerte veranschlagt und können sich abhängig vom Termin der Auftragserteilung durch den Kunden verzögern.
2.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass (Richt-)Offerten auf dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Übermittlung des Kostenvoranschlags basieren. Technologische und/oder regulatorische Änderungen (z.B. technische Änderungen oder Änderungen der Benutzungsbestimmungen von Drittanbieter) können zu Terminverschiebungen und zu Mehraufwand zu Lasten des Kunden führen. Soweit die Änderungen die Realisierung von vereinbarten Lösungen verunmöglichen wird sich yoveo bemühen, Alternativlösungen zu offerieren. Die bis dahin geleisteten Arbeiten sind durch den Kunden zu entgelten.
3. Kosten
3.1. Die in Offerten enthaltenen Preisangaben sind – soweit nicht explizit anders erwähnt – ungefähre Preise (in CHF und exklusiv MwSt.). Mehrkosten von bis zu 10% sind vom Kunden zu tragen. Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten die von yoveo in der Offerte veranschlagten Kosten um mehr als 10% übersteigen, wird yoveo den Kunden möglichst frühzeitig auf diesen Umstand hinweisen. Zusatzkosten gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von vier Tagen nach erfolgtem Hinweis schriftlich widerspricht. Die Parteien werden sodann die weitere Abwicklung des Projekts in guten Treuen diskutieren.
3.2. Ergibt sich im Rahmen der Auftragsabwicklung, dass sich der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang erweitert, so wird yoveo eine Nachkalkulation und eine neue (Richt-) Offerte erstellen. Die bis dahin angefallenen Kosten für getätigte Leistungen sind durch den Kunden zu entgelten.
3.3. Verbrauchsmaterial, Spesen und von Dritten bezogene Lizenzen (nachfolgend “Drittlizenzen”, z.B. Audio-Lizenzen) sind grundsätzlich nicht in den veranschlagten Kosten inbegriffen und werden von yoveo zu marktüblichen Konditionen eingekauft und dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ersetzt yoveo die im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung angelaufenen Auslagen und Spesen. Reisezeiten werden mit 50% des ordentlichen Stundenansatzes der yoveo-Mitarbeitenden verrechnet. Sonderleistungen – u.a. Recherche, Schulungen oder Support – werden dem Kunden gemäss dem erforderlichen Zeitaufwand verrechnet.
3.4. Für Geschäftsreisen im In- und Ausland sind alle Mitarbeitenden berechtigt, im Zug die 1. Klasse zu benützen. Spesen für die Nutzung eines Firmenfahrzeuges werden mit CHF 0.85 verrechnet. Fallen im Rahmen der Auftragsausführung Verpflegungsspesen an, so werden Pauschalspesen verrechnet (Mittagessen: CHF 20.-; Nachtessen: CHF 30.-).
3.5. Der Kunde ist verpflichtet, ein klares und effizientes Projektmanagement zu führen und die Kommunikation in gebündelter Form zu gewährleisten. Projektverzögerungen und Mehrkosten, welche auf eine Verletzung dieser Pflicht oder auf sonstige Versäumnisse des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
3.6. Wird eine Video-Produktion seitens des Kunden nach Auftragserteilung, jedoch vor dem geplantem ersten Drehtag respektive der ersten Herstellung von Ton- oder Bilddaten (nachfolgend als «erster Drehtag» bezeichnet) abgesagt, so haftet der Kunde wie folgt:
a) Annullierung bis 4 Wochen vor dem geplanten Produktionsstart: Für sämtliche bis Eingang der schriftlichen Absagemitteilung bei yoveo angefallenen Kosten und gegenüber Dritten eingegangenen vertragsrelevanten Verpflichtungen, mindestens aber 20% des offerierten Gesamtbetrages.
b) Annullierung bis 2 Wochen vor dem geplanten Produktionsstart: Für sämtliche bis Eingang der schriftlichen Absagemitteilung bei yoveo angefallenen Kosten und gegenüber Dritten eingegangenen vertragsrelevanten Verpflichtungen, mindestens aber 50% des offerierten Gesamtbetrages.
c) Annullierung bis 5 Tage vor dem geplanten Produktionsstart: Für sämtliche bis Eingang der schriftlichen Absagemitteilung bei yoveo angefallenen Kosten und gegenüber Dritten eingegangenen vertragsrelevanten Verpflichtungen, mindestens aber 75% des offerierten Gesamtbetrages.
d) Spätere Annullierung: 100% des offerierten Gesamtbetrages.
4. Zahlungskonditionen
4.1. Rechnungen von yoveo werden innert 30 Tagen ab Fakturadatum zur Zahlung fällig.
4.2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 6 Wochen in Verzug, so hat yoveo das Recht, sämtliche laufenden Verträge zu kündigen und/oder die Ausführung vereinbarter Leistungen zu sistieren. Bereits geleistete Arbeit wird nach Aufwand verrechnet. Bei Zahlungsverzug nach Beendigung des Auftrages kann yoveo dem Kunden den Zugang zu Videoplattformen- oder Streaming-Produkten verweigern.
4.3. Soweit yoveo nicht vorgängig und schriftlich zugestimmt hat, ist die Verrechnung allfälliger Ansprüche des Kunden gegenüber yoveo ausgeschlossen.
4.4. Abhängig vom Auftragsvolumen steht yoveo die Möglichkeit zu, eine Vorauszahlung zu vereinbaren. Diese Option sowie die Höhe des Betrages wird vorgängig im Rahmen des Offertprozesses festgelegt.
5. Beizug von Dritten
5.1. yoveo ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder an Dritte zu übertragen.
5.2. yoveo ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abzuschliessen, soweit die diesbezüglichen Kosten in der Offerte mit enthalten sind.
6. Daten und sonstige Unterlagen
6.1. Soweit deren Erstellung nicht Aufgabe von yoveo ist, stellt der Kunde yoveo die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Daten, Datensammlungen, Informationen und Unterlagen, z.B. Bilder, Ton, Texte, Video, Software, Adressdaten, Domainnamen, Marken, etc. (nachfolgend «Materialen») kostenlos und zeitgerecht zur Weiterverarbeitung zur Verfügung.
6.2. Beide Parteien behalten das Eigentum und alle Rechte an den übergebenen Materialien und die empfangende Partei garantiert, die Materialien ausschliesslich zu den im Rahmen der Zusammenarbeit nötigen Zwecken zu nutzen. Überlassene Materialien sind nach Beendigung der Zusammenarbeit zurückzugeben oder – sofern es sich um elektronische Materialien oder erstellte Kopien handelt – zu löschen resp. zu vernichten.
6.3. Der Kunde informiert yoveo vor Beginn der Auftragsausführung über besondere (technische) Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit diese für die Entwicklung und den Gebrauch der Arbeitsresultate von Bedeutung sind. Allfälliger durch solche Vorschriften und behördliche Rahmenbedingungen bedingter Mehraufwand von yoveo geht zu Lasten des Kunden.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, eine Sicherheitskopie der yoveo überlassenen Daten zu erstellen und zu behalten. yoveo haftet nicht für verloren gegangene Daten.
7. Geheimhaltung
7.1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche technischen und wirtschaftlichen Informationen, welche im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden und nicht öffentlich zugänglich sind, resp. der empfangenden Partei nicht bereits bekannt waren («Geschützte Informationen»), auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus vertraulich zu behandeln und Dritten nur zwecks Erfüllung der erteilten Aufträge offenzulegen.
7.2. Die Parteien haben dafür besorgt zu sein, dass ihre Mitarbeitende und Dritte, welchen Geschützte Informationen übergeben werden, mindestens derselben Geheimhaltungsverpflichtung unterstehen.
7.3. yoveo hat das Recht, den Kunden und die abgeschlossenen Projekte als Referenz zu verwenden.
8. Nutzungsrechte
8.1. Mit Bezahlung der Leistungen von yoveo wird dem Kunden abschliessend die nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Nutzungsberechtigung an den von yoveo für den Kunden getätigten Entwicklungen (Grafikelemente, Software, Webapplikationen, Videos etc., nachfolgend «Produkte») eingeräumt. Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich auf die Nutzung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke und schliesst das Recht ein, die gelieferten Produkte für den Eigengebrauch zu vervielfältigen und zu verändern. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorgängigen schriftlichen Einwilligung durch yoveo. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quelldaten (Source Codes, offenen Bild- und Layoutdateien, etc.). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass – soweit yoveo Drittlizenzen vergibt – seine Nutzungsrechte an den Produkten den Bestimmungen des Drittlizenzgebers unterliegen und entsprechend beschränkt sein können.
8.2. yoveo hat das Recht, auf Produkten Hinweise auf ihre Urheberschaft anzubringen, auf Webapplikationen mit einem verlinkten Verweis.
8.3. Die (teilweise) Verwendung der von yoveo mit dem Ziel eines nachfolgenden Vertragsabschlusses vorgestellte oder übergebenen Konzepte, Arbeiten, Leistungen und Ideen – unabhängig von deren Urheberrechtsschutz – bedarf, auch in abgeänderter Form, der vorgängigen und expliziten Zustimmung von yoveo. Auch durch die Bezahlung eines Präsentationshonorars an yoveo werden keinerlei Nutzungsrechte am Inhalt solcher Präsentationen übertragen.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Nach Lieferung wird der Kunde das Produkt umgehend prüfen und yoveo allfällige Mängel oder Fehler spätestens innert 14 Tagen schriftlich mitteilen. Ein Recht auf Zahlungsrückbehalt besteht nicht. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist oder bei Mängelrügen, welche die Funktionalität des Produktes nicht beeinträchtigen, gilt das Produkt als vom Kunden abgenommen. Sollten von yoveo zu vertretende Sach- oder Rechtsmängel vorhanden sein, welche die Funktionalität des Produktes beeinträchtigen, so wird yoveo – nach eigener Wahl – die Mängel beheben oder aber die vereinbarte Vergütung herabsetzen. Sind Nachbesserung oder Minderung untauglich resp. nicht möglich, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
9.2. Nicht möglich sind Mängelrügen in Hinblick auf Leistungen, welche yoveo im Rahmen der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat (Konzepte, Designs, Layoutvorschläge, etc.). Diesbezüglich verpflichtet sich yoveo zur Sorgfalt und erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben in einer Qualität, die dem aktuellen technischen Stand entspricht.
9.3. Nicht von yoveo zu vertreten sind Mängel, welche auf höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Auftraggebers, vom Auftraggeber selber veranlasste Änderungswünsche an Produkten, Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.) zurück zu führen sind. Wird das Produkt durch unsachgemässe Nutzung, uübermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Einwirkungen des Kunden, resp. Dessen Mitarbeitende und Hilfspersonen oder Dritten (z.B. Viren, Würmer etc.), abgeändert oder beeinträchtigt, so erlischt die Gewährleistungspflicht und Haftung von yoveo automatisch.
9.4. Darstellungen und Möglichkeiten der technischen Umsetzung von webbasierten Lösungen können je nach Device, Browser und Browserversion stark variieren. yoveo garantiert die Darstellung und Browsertauglichkeit der entwickelten webbasierten Lösung lediglich im schriftlich zugesicherten Umfang.
9.5. Der Kunde garantiert, in Bezug auf sämtliche yoveo übergebenen Materialien sämtliche für die zur vertragskonformen Verwendung durch yoveo notwendigen Rechte zu besitzen. Der Kunde verpflichtet sich, yoveo AG von sämtlichen im Zusammenhang zu den an yoveo übergebenen Materialien gestellten Ansprüchen Dritter und damit verbundenen Kosten vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten.
9.6. Soweit nicht explizit vereinbart, garantiert yoveo nicht, dass das Produkt den Anforderungen und den Zwecken von Dritten genügt oder mit anderen von Dritten ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Ebenso garantiert yoveo nicht, dass erstellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen oder sonstigen Zweck zu erreichen.
9.7. Die Haftung von yoveo und deren Hilfspersonen für sämtliche Schäden, insbesondere Folgeschäden, gegenüber dem Kunden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.
10. Vertragsauflösung
Der Kunde kann, soweit nicht anders vereinbart, jederzeit vom Vertragsverhältnis zurücktreten. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, so hat er yoveo die bereits geleitstete Arbeit zu vergüten und yoveo vollumfänglich schadlos zu halten.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt oder beeinträchtigt dies die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Regelung durch eine rechtswirksame Ersatzregelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Absichten der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.
11.2. Änderungen und Ergänzungen und Abweichungen vorliegender AGB haben schriftlich (E-Mail genügt) zu erfolgen.
11.3. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Massnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
11.4. Während der Dauer der Zusammenarbeit sowie während zweier Jahre über deren Beendigung hinaus, wird der Kunde ohne Zustimmung von yoveo keine Mitarbeiter von yoveo direkt oder indirekt abwerben, anstellen oder beauftragen.
11.5. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht).
11.6. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte in Zürich, Schweiz. yoveo hat das Recht, allfällige Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen Domizil gerichtlich durchzusetzen.
Version vom 1. Dezember 2020 / yoveo AG, Zürich